Der Krieg in der Ukraine richtet sich zunehmend gegen die dortige Zivilbevölkerung. Viele Opfer sind Zivilisten. Russland dementiert medial berichtete Kriegsverbrechen und erschwert mit seinem Medienkrieg die Tatsachenfeststellung. Wie ist es möglich, juristisch belastbare Beweise in dieser unübersichtlichen Lage zu sichern und später die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen – möglicherweise vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
In Folge 36 von „ZUGEHÖRT! Der Podcast des ZMSBw spricht Dr. Anja Seiffert mit Henning de Vries über die juristische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Butscha in der Ukraine stellt sich die Frage, wie eine juristische Aufarbeitung erfolgen kann. Ob es dazu kommen wird, kann jetzt noch gar nicht festgestellt werden. Fraglich bleibt dabei ebenfalls, ob die politischen Verantwortlichen für den Krieg und den dabei begangenen Verbrechen ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden und welche Folgen sich daraus für die internationale Ordnung und für die Bundeswehr ergeben.
Festzuhalten ist, dass der Internationale Strafegerichtshof bereits Untersuchungen zu Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine aufgenommen hat. Ob, wann und wie diese Verbrechen sanktioniert werden, ist aber noch nicht zu sagen.
Literaturhinweise
Gornig, Carolin. Der Ukraine-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht. Duncker & Humblot, Berlin 2020.
Hankel, Gerad (Hg.). Die Macht und das Recht. Beiträge zum Völkerrecht und Völkerstrafrecht am Beginn des 21. Jahrhunderts. Hamburger Edition, Hamburg 2008.