• Zugehört! Der Podcast des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr

    Generation Z in Uniform. Wie werden Soldaten und Soldatinnen gemacht?

    Die Personalzahl der Bundeswehr steigt und das Interesse am Soldatenberuf unter den jungen Menschen, aber passen sie zur Bundeswehr? Prof. Dr. Martin Elbe, Militärsoziologe am ZMSBw, und Oberstleutnant Michael Gutzeit sprechen über militärische Sozialisation junger Menschen.

    Rund 10.000 junge Menschen aus den Geburtsjahrgängen von 1995 bis 2010 starten in diesem Jahr mit dem freiwilligen neuen Wehrdienst. Es sind Menschen der so genannten Generation Z. Dieser Generation haftet beharrlich das Klischee an, mehr ichbezogen und hedonistisch, als gesellschaftsbezogen und verantwortungsbewusst zu sein. In vielen Veröffentlichungen wird daher diskutiert, ob die Lebenswelt junger Menschen in Deutschland heute überhaupt noch mit einem Wehrdienst der Bundeswehr zu vereinbaren ist.

    Beharrliche Vorurteile und konstruktive Wechselwirkungen

    Die militärsoziologische Forschung des ZMSBw belegt dagegen, dass die Generation Z und der Wehrdienst an sich keinen Widerspruch darstellen, sondern in einer konstruktiven Wechselwirkung stehen. In sozialwissenschaftlichen Studien, wie etwa in der „Bewerberstudie“ aus dem Jahr 2022, hat sich gezeigt, dass die junge Generation zuerst intrinsische Werte favorisiert. Motive wie der Wunsch dem Staat zu dienen, Wertekonformität und das Erleben von Herausforderungen im Dienst bei der Bundeswehr standen im Vordergrund. Auch der Fokus auf Familie, Freunde, Partnerschaft und auf ein gutes Gewissen im Hinblick auf das eigene Handeln sind traditionelle Werte, deren Hintergrund ein starker Gemeinschaftssinn ist. Wie weit also sind eine Generation Z und Bundeswehr wirklich voneinander entfernt? Die sozialwissenschaftliche Antwort ist: es gibt Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede.

    Gesprächspartner

    Prof. Dr. Martin Elbe ist Militärsoziologe am ZMSBw und forscht zu den Themen Personal, Organisation, Gewalt, Gesundheit und Sport. Er hat über 25 Jahre Lehrerfahrung als Professor und als Lehrbeauftragter an zahlreichen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen dazu in im Bereich der Sozialpsychologie sowie Forschungsmethodologie.

    Oberstleutnant Michael Gutzeit ist der Leiter der Informationsarbeit (LdI) und Pressesprecher des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam sowie für die Webseite und digitale Medien verantwortlich.

    An und hinter der Front: Vergessene Soldatinnen

    Frauen waren schon immer ein Teil der Militär- und Kriegsgeschichte. In welchem Maße sie „ihren Mann“ in den Kriegen Europas seit dem 16. Jahrhundert standen, darüber ist jetzt das Grundlagenbuch „Vergessene Soldatinnen“ erschienen. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert spricht mit der Autorin, der Historikerin Professor Dr. Karen Hagemann.

    Das allgemeine Abbild des Krieges ist männlich. Für den Zeitraum der Moderne, des 17. Jahrhunderts bis heute, gilt: der Archetyp des Soldatischen ist ein kämpfender Mann. Ob zu Pferd, zu Fuß, motorisiert, zu Wasser oder in der Luft, in der allgemeinen Erinnerungskultur hatten Frauen keinen Platz. Ausnahmen wie Jeanne d’Arc in Frankreich oder Friederike Krüger in Deutschland, nach der im vergangenen Jahr die Hindenburg-Kaserne in Münster umbenannt wurde, bestätigten nur als Ausnahmen diese Regel. Die historischen Fakten jedoch sprechen eine andere Sprache. Männer kämpften nie allein, sondern mit Frauen in ihrem Rücken, mitunter auch an ihrer Seite. Vom 17. Jahrhundert bis in das 20. Jahrhundert spannt sich ein Bogen, der Frauen in allen europäischen Armeen einen beachtlichen Anteil im militärischen Gefüge und eine permanent größer werdende Aufgabenfülle zuwies. Das bezog die Uniformierung, die militärische Unterstellung, die soldatische Entlohnung und zuweilen den Kampfeinsatz mit ein.

    Frauen an und hinter der Front

    So bewerkstelligten Frauen in den Trossen und Trains der europäischen Armeen des 17. und 18. Jahrhunderts das, was wir heute „Logistik“ nennen. Sie transportierten Material, schanzten oder organisierten die Feldküchen, was die Versorgung der Soldaten in der Kampflinie miteinbeziehen konnte. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt belegen Quellen, dass Frauen Uniformen ihrer jeweiligen Einheiten trugen und bei Einsätzen auf dem Schlachtfeld bewaffnet waren. Eine erste vollwertige, dabei nur kurzweilige Anerkennung als Soldatinnen erfuhren Frauen 1792 als offiziell titulierte „Femme Soldats“ während der französischen Revolution. Im 19. Jahrhundert wäre das sich seit dem Krimkrieg (1853–1856) rasant entwickelnde militärische Sanitätswesen ohne den massiven Einsatz von Frauen gar nicht denkbar gewesen. In den Weltkriegen des 20. Jahrhunderts kamen Frauen als kämpfende Truppen zum Einsatz, in Russland und in der polnischen Heimatarmee, der Armia Krajowa. In allen anderen Armeen dienten Frauen im Fernmeldewesen, dem Sanitätswesen, der Verwaltung, der Logistik, der Luftabwehr, als Pilotinnen, Kraftfahrerinnen, Autoschlosserinnen, Schweißerinnen oder Mechanikerinnen, in mehr als 130 originär soldatischen Verwendungen.

    Bewusste Provokation  

    Mit dem Buchtitel „Vergessene Soldatinnen“ habe sie bewusst provozieren wollen, sagt Autorin und Gesprächspartnerin im Podcast Prof. Dr. Karen Hagemann. Der Titel wolle mit einer Denktradition brechen, die Frauen im militärischen Einsatz jahrhundertelang die Rolle als „Helferin“, nicht jedoch die der Soldatin zuspreche. Was aber unterschied zum Beispiel den Sanitätssoldaten am Krankenbett von der „Helferin“? Eigentlich nichts. Oder was die 160000 deutschen „Flakhelferinnen“ von den „Flaksoldaten“? Das Buch gibt die Antwort: ebenfalls nichts. Darum ist der Buchtitel nicht nur Provokation, sondern legitime Aussage zugleich.

    25 Jahre Frauen in der Bundeswehr: Das Kreil-Urteil

    Seit Januar 2001 ist Frauen der Waffendienst erlaubt. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert spricht mit Zeitzeuginnen der ersten Stunde, Stabsfeldwebel Annett Selzer vom Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt und Hauptmann a.D. Sandy Kirchner, sowie Hauptmann Nils Birk vom ZMSBw über das Kreil-Urteil, das die Bundeswehr zweifellos veränderte.

    Vor genau 30 Jahren, 1996, klagte eine junge Frau aus Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Elektronikerin Tanja Kreil wollte nach Abschluss ihrer zivilen Ausbildung als Waffenelektronikerin zur Bundeswehr, wurde aber abgelehnt. Der Grund: als Angehörige einer Instandsetzungseinheit hätte sie Dienst an der Waffe leisten müssen, was Frauen laut Grundgesetz nicht erlaubt war. Denn im Artikel 12a, Absatz 4 hieß es, dass Frauen „unter keinen Umständen Dienst an der Waffe leisten“ dürfen. Tanja Kreil sah sich in ihrem Geschlecht diskriminiert und das Verwaltungsgericht Hannover wandte sich zur rechtlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

    Das Grundgesetz wird geändert

    Der EuGH gab Tanja Kreil recht. In Folge wurde der Artikel 12a, Absatz 4 des Grundgesetzes insofern geändert, als dass Frauen jetzt „auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“ dürfen, der Waffendienst ihnen aber fortan auf freiwilliger Basis gestattet ist. Tanja Kreil machte von diesem wegweisenden Recht zwar keinen Gebrauch, statt ihrer aber 244 andere Frauen. Diese rückten im Januar 2001, vor genau 25 Jahren, als erste Frauen der Bundeswehr zum allgemeinen Waffendienst in die Streitkräfte ein. Mit dem Kreil-Urteil endete ein Ringen um geschlechterübergreifende Gleichstellung, dessen Anfänge bis in die Mitte der 1970er-Jahre zurückreichten.

    Im Dialog  

    Stabsfeldwebel Annett Selzer war eine von 151 Frauen, die im Januar 2001 ihren Dienst beim Heer begannen (neben 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine). Hauptmann a.D. Sandy Kirchner meldete sich im Juli 2001 zum allerersten Lehrgang für weibliche Offiziere. Hauptmann Nils Birk ist Historiker am ZMSBw und beschäftigt sich in seiner Dissertation mit der Ausgangsfrage, welche Rolle Frauen bei der Streitkräfteplanung der Bundeswehr seit deren Gründung 1955 spielten. „Eine unerwartet und überraschend große“, sagt Birk, bis 2001 habe der parlamentarische Gesetzgeber hier aber sehr enge Grenzen gezogen.

    Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert ist Fachjournalist mit dem Schwerpunkt Militärgeschichte. Einen Namen hat er sich vor allem als Biograph Lothar-Günther Buchheims und mit Büchern über U 96, „Das Boot“, gemacht.

    25 Jahre Frauen in der Bundeswehr: Das Kreil-Urteil

    Seit Januar 2001 ist Frauen der Waffendienst erlaubt. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert spricht mit Zeitzeuginnen der ersten Stunde, Stabsfeldwebel Annett Selzer vom Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt und Hauptmann a.D. Sandy Kirchner, sowie Hauptmann Nils Birk vom ZMSBw über das Kreil-Urteil, das die Bundeswehr zweifellos veränderte.

    Vor genau 30 Jahren, 1996, klagte eine junge Frau aus Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Elektronikerin Tanja Kreil wollte nach Abschluss ihrer zivilen Ausbildung als Waffenelektronikerin zur Bundeswehr, wurde aber abgelehnt. Der Grund: als Angehörige einer Instandsetzungseinheit hätte sie Dienst an der Waffe leisten müssen, was Frauen laut Grundgesetz nicht erlaubt war. Denn im Artikel 12a, Absatz 4 hieß es, dass Frauen „unter keinen Umständen Dienst an der Waffe leisten“ dürfen. Tanja Kreil sah sich in ihrem Geschlecht diskriminiert und das Verwaltungsgericht Hannover wandte sich zur rechtlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

    Das Grundgesetz wird geändert

    Der EuGH gab Tanja Kreil recht. In Folge wurde der Artikel 12a, Absatz 4 des Grundgesetzes insofern geändert, als dass Frauen jetzt „auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“ dürfen, der Waffendienst ihnen aber fortan auf freiwilliger Basis gestattet ist. Tanja Kreil machte von diesem wegweisenden Recht zwar keinen Gebrauch, statt ihrer aber 244 andere Frauen. Diese rückten im Januar 2001, vor genau 25 Jahren, als erste Frauen der Bundeswehr zum allgemeinen Waffendienst in die Streitkräfte ein. Mit dem Kreil-Urteil endete ein Ringen um geschlechterübergreifende Gleichstellung, dessen Anfänge bis in die Mitte der 1970er-Jahre zurückreichten.

    Im Dialog  

    Stabsfeldwebel Annett Selzer war eine von 151 Frauen, die im Januar 2001 ihren Dienst beim Heer begannen (neben 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine). Hauptmann a.D. Sandy Kirchner meldete sich im Juli 2001 zum allerersten Lehrgang für weibliche Offiziere. Hauptmann Nils Birk ist Historiker am ZMSBw und beschäftigt sich in seiner Dissertation mit der Ausgangsfrage, welche Rolle Frauen bei der Streitkräfteplanung der Bundeswehr seit deren Gründung 1955 spielten. „Eine unerwartet und überraschend große“, sagt Birk, bis 2001 habe der parlamentarische Gesetzgeber hier aber sehr enge Grenzen gezogen.

    Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert ist Fachjournalist mit dem Schwerpunkt Militärgeschichte. Einen Namen hat er sich vor allem als Biograph Lothar-Günther Buchheims und mit Büchern über U 96, „Das Boot“, gemacht.

    25 Jahre Frauen in der Bundeswehr: Das Kreil-Urteil

    Seit Januar 2001 ist Frauen der Waffendienst erlaubt. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert spricht mit Zeitzeuginnen der ersten Stunde, Stabsfeldwebel Annett Selzer vom Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt und Hauptmann a.D. Sandy Kirchner, sowie Hauptmann Nils Birk vom ZMSBw über das Kreil-Urteil, das die Bundeswehr zweifellos veränderte.

    Vor genau 30 Jahren, 1996, klagte eine junge Frau aus Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Elektronikerin Tanja Kreil wollte nach Abschluss ihrer zivilen Ausbildung als Waffenelektronikerin zur Bundeswehr, wurde aber abgelehnt. Der Grund: als Angehörige einer Instandsetzungseinheit hätte sie Dienst an der Waffe leisten müssen, was Frauen laut Grundgesetz nicht erlaubt war. Denn im Artikel 12a, Absatz 4 hieß es, dass Frauen „unter keinen Umständen Dienst an der Waffe leisten“ dürfen. Tanja Kreil sah sich in ihrem Geschlecht diskriminiert und das Verwaltungsgericht Hannover wandte sich zur rechtlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

    Das Grundgesetz wird geändert

    Der EuGH gab Tanja Kreil recht. In Folge wurde der Artikel 12a, Absatz 4 des Grundgesetzes insofern geändert, als dass Frauen jetzt „auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“ dürfen, der Waffendienst ihnen aber fortan auf freiwilliger Basis gestattet ist. Tanja Kreil machte von diesem wegweisenden Recht zwar keinen Gebrauch, statt ihrer aber 244 andere Frauen. Diese rückten im Januar 2001, vor genau 25 Jahren, als erste Frauen der Bundeswehr zum allgemeinen Waffendienst in die Streitkräfte ein. Mit dem Kreil-Urteil endete ein Ringen um geschlechterübergreifende Gleichstellung, dessen Anfänge bis in die Mitte der 1970er-Jahre zurückreichten.

    Im Dialog  

    Stabsfeldwebel Annett Selzer war eine von 151 Frauen, die im Januar 2001 ihren Dienst beim Heer begannen (neben 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine). Hauptmann a.D. Sandy Kirchner meldete sich im Juli 2001 zum allerersten Lehrgang für weibliche Offiziere. Hauptmann Nils Birk ist Historiker am ZMSBw und beschäftigt sich in seiner Dissertation mit der Ausgangsfrage, welche Rolle Frauen bei der Streitkräfteplanung der Bundeswehr seit deren Gründung 1955 spielten. „Eine unerwartet und überraschend große“, sagt Birk, bis 2001 habe der parlamentarische Gesetzgeber hier aber sehr enge Grenzen gezogen.

    Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert ist Fachjournalist mit dem Schwerpunkt Militärgeschichte. Einen Namen hat er sich vor allem als Biograph Lothar-Günther Buchheims und mit Büchern über U 96, „Das Boot“, gemacht.